Ich hatte mich vor vielen Jahren vertrauensvoll an die BNetzA gewandt deswegen, malte mir aber nicht große Hoffnungen aus. Tenor war in etwa, dadurch wird niemand gestört (sehe ich anders - es kann ablenken und dadurch Unfälle mit Kfz provozieren) und daher hat man dort keine Handhabe.
Es ist zwar reguliert, aber es fehlen die Sanktionsmöglichkeiten. Eine rechtliche Grauzone.
Gänzlich unreguliert ist bis dato, die SLS-Funktion für kommerzielle Produktwerbung zu missbrauchen.
Da sieht man mal, wie Deutschland bei der Digitalisierung hinterherhing. Damit hat sich nie jemand beschäftigt, demzufolge kam auch nie jemand auf die Idee, dass dies passieren könnte. Und aus diesem Grund fehlen für Werbung in der Slideshow schlicht die Regularien.
Aus Sicht von Experten ist die SLS-Funktion (digitaler Zusatzdienst) nicht dafür gedacht, Werbung zu übertragen. Es wird gemacht, weil es niemanden interessiert und sich niemand für DAB zuständig fühlt. Daher gibt es dort auch (im Gegensatz zu UKW, was inhaltlich mal mehr mal weniger streng überwacht wird) keinerlei inhaltliche Vorgaben oder Auflagen für Formate.